SüdLeasing
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Öffentliches Verfahrensverzeichnis

gemäß § 4 e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
 
Das BDSG schreibt im § 4 g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz Jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4 e verfügbar zu machen hat:

1. Name der verantwortlichen Stelle:

 

SüdLeasing GmbH

2. Geschäftsführung:

 

Horst J. Wieland
Alexander Wiedenbach

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle:

 

Pariser Platz 7,70173 Stuttgart

 

 

 


4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:

Gegenstand des Unternehmens sind

jeweils im Rahmen des Leasinggeschäftes und vergleichbaren Finanzierungsgeschäften im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen.

Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art tätigen, die dem Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar dienen. Sie kann auch Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, pachten oder vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.

 
Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben genannten Zwecke. Personenbezogene Daten sind in erster Linie

Zur Wahrung des Hausrechts wird Videoüberwachung durchgeführt.


5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:

Es werden im Wesentlichen zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:


6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:


7. Regelfristen für die Löschung der Daten:

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (z.B. Leasingvertrag) erforderlich sind.

Daten, die hiervon nicht berührt sind, werden gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.


8. Geplante Übermittlung in Drittstaaten

Zur Erfüllung von Vertragszwecken, eines vertragsähnlichen Vertrauensverhältnissen und zur Beratung und Betreuung des Betroffenen werden Daten an Drittstaaten übermittelt.


9. Sicherheit der Datenverarbeitung

Die Sicherheit der Datenverarbeitung nach Anlage zu §9 BDSG ist durch die getroffenen innerbetrieblichen Maßnahmen gewährleistet.