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Leasing: die wichtigsten Vertragsarten im Vergleich

Ihre Optionen sind vielfältig und flexibel - lassen Sie sich von der SüdLeasing beraten und wählen Sie die für Ihr Unternehmen optimale Leasingvariante.


Vollamortisationsvertrag
Der Leasingnehmer trägt bei dem Vollamortisationsvertrag über die Vertragslaufzeit alle Kosten wie beispielsweise für die Anschaffung und Refinanzierung, sowie einen Gewinnanteil des Leasinggebers. Mit Beendigung des Leasingvertrages ist das Leasingobjekt also vollständig bezahlt. Vollamortisationsverträge sind nicht kündbar. Die Grundleasingzeit für einen erlasskonformen Leasingvertrag  muss zwischen 40 bis 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (in der Regel entsprechend den AfA-Tabellen) liegen. Am Laufzeitende kann der Leasingnehmer die ihm ggf. eingeräumte Kaufoption zum Restbuchwert bzw. zum niedrigeren gemeinen Wert ausüben. Darüber hinaus besteht - je nach Vertragsvereinbarung - die Möglichkeit das Objekt am Laufzeitende zum Marktwert von der Leasinggesellschaft käuflich zu erwerben, eine Vertragsverlängerung zu vereinbaren oder das Leasingobjekt zurückzugeben.

Teilamortisationsvertrag
Bei Teilamortisationsverträgen sind die Leasingraten niedriger als bei Vollamortisationsverträgen, da sie nur einen Teil der Anschaffungskosten des Leasingobjektes decken. Am Ende der Laufzeit steht also noch ein kalkulierter Restwert in den Büchern der Leasinggesellschaft. Teilamortisationsverträge sind nicht kündbar. Die Grundleasingzeit für einen erlasskonformen Leasingvertrag muss zwischen 40 und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (in der Regel entsprechend den AfA-Tabellen) liegen. Im Anschluss an die Laufzeit gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder dient die Leasinggesellschaft dem Leasingnehmer das Objekt zum kalkulierten Restwert an, oder sie verkauft es zum Verkehrswert an den Leasingnehmer oder an einen Dritten. Erzielt die Leasinggesellschaft bei Verkauf einen Mehrerlös, wird der Leasingnehmer daran beteiligt. Ferner gibt es auch noch die Möglichkeit, eine Vertragsverlängerung zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber zu vereinbaren.


Kündbarer Vertrag
Die Vertragslaufzeit ist bei dem Kündbaren Vertrag auf unbestimmte Laufzeit ausgelegt.
Bei dieser flexiblen Vertragsart kann der Leasingnehmer unter Einhaltung der Kündigungsfristen - erstmals nach Ablauf der Grundmietzeit von 40% der AfA-Dauer - den Leasingvertrag kündigen. Die Kündigungszeitpunkte und die zum Zeitpunkt der Kündigung erforderlichen Abschlusszahlungen sind von Beginn an vertraglich fixiert. Der Leasingnehmer ist  somit während der Vertragslaufzeit sehr schnell und unkompliziert in der Lage sich entsprechend seiner jeweiligen Sachlage zu verhalten.