Mietkauf
Mietkauf
Der Mietkaufvertrag stellt eine Spezialform der Fremdfinanzierung dar. Das Mietobjekt wird beim Mietkäufer aktiviert und somit entsprechend der AfA-Vorschriften abgeschrieben. Der Mietkäufer ist ab Vertragsbeginn wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts. Das (juristische) Eigentum verbleibt bis zum automatischen Eigentumsübergang mit Zahlung der letzen Rate am Ende des Mietkaufvertrags bei der Leasinggesellschaft.
Bei der Festlegung der Vertragslaufzeit finden die Leasingerlasse keine Anwendung, insofern sind beim Mietkauf auch Laufzeiten bis zu 100% AfA und ggf. auch länger möglich. Gemäß geltendem Umsatzsteuerrecht ist die Berechnungsgrundlage für die MwSt die Summe aller vom Mietkäufer zu leistenden Mietraten inkl. einer eventuell abweichenden Schlussrate. Die so ermittelte Umsatzsteuer ist vom Mietkäufer in einer Summe mit Lieferung und Vertragsbeginn zu leisten.







