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Damit wir uns noch besser verstehen

Um die Kommunikation zwischen Ihnen und uns zu optimieren und um unnötige Missverständnisse zu vermeiden, haben wir dieses Lexikon entwickelt. Die vielen Einträge und Erläuterungen werden Sie gewiss hilfreich und informativ finden – auch wenn Sie mal gar nicht mit uns reden wollen, sondern einfach zum großen Thema Leasing etwas recherchieren möchten. Klicken Sie einfach auf den Begriff und schon wissen Sie mehr.


A 
Abnahme
 
Abschlusszahlungen
 
Abschreibungszeit
 
Absetzung für Abnutzung (AfA)
 
Abtretung
 
Abwicklung von Leasing-Verträgen
 
Aktivierung
 
Amortisation
 
Andienung
 
Angebotswege im Leasing
 
Ankaufsrecht
 
Anschaffungskosten
 
Anschluss-Leasing-Vertrag
 
Auflösung von Leasing-Verträgen
 
Auslaufende Leasing-Verträge
 

B
 
Bargain Purchase Option
 
Barwert
 
Barwert-Test (IAS/IFRS/US-GAAP)
 
Besitz
 
Bestellung
 
Big-Ticket-Leasing
 
Bilanzneutralität
 
Bonitätsprüfung
 
Buchwert
 
Buy-and-Lease
 

C
 
Capital Lease
 
Cross-Border-Leasing
 

D
 
Dauerschuldzinsen
 
Degressive Leasing-Raten
 
Dienst-/Firmenwagen-Leasing
 

E
 
Eigentum
 
Eintritt in die Bestellung
 

F
 
Fälligkeit von Leasing-Raten
 
Finance Lease
 
Finanzierung
 
Finanzierungsleasing
 
Flotten-Leasing
 
Fonds-Leasing
 
Forfaitierung
 
Full-Service-Leasing
 

G
 
Gewährleistung
 
Grundmietzeit (Grund-Leasing-Zeit)
 

H
 
Hersteller-Leasing
 
Herstellungskosten
 

I
 
Immobilien-Leasing
 
Instandhaltung
 
Internationale Leasing-Bilanzierung
 
Investitionsrisiko
 

K
 
Kauf
 
Kaufoption
 
Kilometer-Leasing-Vertrag
 
Kommunal-Leasing
 
Kündigung
Kündigung
Die sogenannte ordentliche Kündigung ist in Leasing-Verträgen weitgehend ausgeschlossen. Für den Leasing-Geber ist damit gewährleistet, dass der Leasing-Nehmer während der Leasing-Zeit eine bestimmte Summe der Kosten amortisiert.
Eine Ausnahme bildet lediglich der Leasing-Vertrag mit Auflösungsmöglichkeit, bei dem der Leasing-Nehmer verpflichtet ist, einen Restamortisationsbetrag zu leisten, sodass die Kosten des Leasing-Gebers ebenfalls amortisiert sind.

Dagegen besteht in jedem Vertrag das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung. Dieses Recht kann vertraglich auch nicht ausgeschlossen werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung hat eine Partei dann, wenn die andere Partei den Vertrag in erheblichem Maße verletzt hat.

Für den Leasing-Vertrag bedeutet dies:
Der Leasing-Geber hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Leasing-Nehmer in Zahlungsverzug kommt oder ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren über sein Vermögen eröffnet wird.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Leasing-Nehmers kommt praktisch nie vor. Denkbar wäre es allenfalls dann, wenn der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer unberechtigt die Nutzung des Leasing-Objekts vorenthält.
Nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung durch den Leasing-Geber erlischt das Nutzungs- und Besitzrecht des Leasing-Nehmers am Leasing-Objekt. Der Leasing-Nehmer ist nun zur sofortigen Herausgabe des Leasing-Objekts verpflichtet.

Bis zum Ausspruch der außerordentlichen Kündigung hat der Leasing-Nehmer die Leasing-Raten zu bezahlen. Dann entfällt die Zahlungspflicht als vertragliche Pflicht.
Der Leasing-Geber hat jedoch ab Ausspruch der außerordentlichen Kündigung einen Schadensersatzanspruch gegen den Leasing-Nehmer. Dieser hat dem Leasing-Geber den gesamten Schaden zu ersetzen, der durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entsteht. Dies sind insbesondere die noch ausstehenden, abgezinsten Leasing-Raten sowie ein etwa vereinbarter Restwert.

L
 
Laufzeit
 
Leasing
 
Leasing-Bemessungsgrundlage
 
Leasing-Erlasse
 
Leasing-Geber
 
Leasing-Nehmer
 
Leasing-Objekt
 
Leasing-Quote
 
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Leasing-Vertrag / Anschluss-Leasing-Vertrag
 
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U
 
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Vollamortisation
 

Z
 
Zubehörhaftung