| Versicherung | Versicherung Nach den Leasing-Verträgen trägt der Leasing-Nehmer in der Regel die Sach- und Preisgefahr, d.h. er ist zum Ersatz des Leasing-Objekts verpflichtet, sollte dieses untergehen oder beschädigt werden. Reparatur oder Ersatzbeschaffung können jedoch mit erheblichen Kosten für den Leasing-Nehmer verbunden sein. Deshalb wird im Leasing-Vertrag im allgemeinen vereinbart, dass der Leasing-Nehmer das Leasing-Objekt gegen die üblichen Risiken versichert. Die Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt der Leasing-Nehmer an den Leasing-Geber ab.
Versicherungsleistungen werden dann von der Versicherung direkt an den Leasing-Geber ausgezahlt, wenn dem Leasing-Geber ein Sicherungsschein der Versicherungsgesellschaft vorliegt. Er stellt sie dem Leasing-Nehmer dann für die Reparatur oder Ersatzbeschaffung zur Verfügung.
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